Steuererklärung und Fristen
Die Steuererklärungen werden Ende Januar des Folgejahres versandt. Beispiel: Versand Steuererklärung 2023 erfolgt im Januar 2024.
Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende ist der 31. März 2024 und für selbständig Erwerbende und Landwirte der 30. Juni 2024
Sie können eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung 2023 mit der Applikation eFristen übers Internet beantragen.
Das EasyTax Programm 2023 kann über die Homepage des Kantonalen Steueramtes heruntergeladen werden.
Hinweis zur elektronischen Übermittlung:
Die elektronische Übermittlung mit EasyTax ist ohne Unterschrift gültig. Sie haben die Möglichkeit, Ihre ausgefüllte Steuererklärung samt Beilagen in elektronischer Form an das zuständige Gemeindesteueramt zu übermitteln. Bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung muss keine unterschriebene Quittung mehr eingereicht werden.
Sofern Sie die Steuererklärung ohne Beilagen elektronisch übermitteln möchten, müssen Sie Ihrem zuständigen Gemeindesteueramt die Belegkopien im Steuererklärungsbogen einreichen.
Die Steuererklärungen, welche in Papierform eingereicht werden, sind nach wie vor vollständig auszudrucken und das Datenblatt ist zu unterschreiben.