Gesuch
Um eine Bewilligung zum Aufbruch der Gemeindestrassen zu erhalten, ist das ausgefüllte Antragsformular an die Abteilung Planung und Bau einzureichen.
Zuständigkeit
Donwloads
Formular Aufbruchbewilligung
Um eine Bewilligung zum Aufbruch der Gemeindestrassen zu erhalten, ist das ausgefüllte Antragsformular an die Abteilung Planung und Bau einzureichen.
Donwloads
Formular Aufbruchbewilligung
Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben ist ein Baugesuch einzureichen. Diese werden durch die Abteilung Planung und Bau in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Je nach Lage und Art des Bauvorhabens wird ein Baugesuch kantonalen Amtsstellen zur Genehmigung weitergeleitet. Das Gesuch wird im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde (Bremgarter Bezirksanzeiger BBA) veröffentlicht und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist können legitimierte Personen begründet eine Einwendung einreichen. Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einwendungen entscheidet der Gemeinderat oder die Abteilung Planung und Bau (gem. Delegationsreglement) über das Baugesuch.
Bitte verwenden Sie zur Einreichung eines Baugesuchs das Baugesuch-Formular der Gemeinde. Für Bauvorhaben entlang von Kantonsstrassen ist zusätzlich das Baugesuchs-Formular Kanton beizulegen.
Die Abteilung Planung und Bau berät Sie gerne zu Baugesuchsverfahren oder baurechtlichen Fragen.
Um eine Bewilligung zur Benützung von öffentlichem Grund zu erhalten, ist das ausgefüllte Antragsformular an die Abteilung Planung und Bau einzureichen.
Montag
08.00 – 11.30 Uhr | 14.00 – 18.30 Uhr
Dienstag
08.00 – 11.30 Uhr | nachmittags geschlossen
Mittwoch
08.00 – 11.30 Uhr | 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag
08.00 – 11.30 Uhr | nachmittags geschlossen
Freitag
08.00 – 14.00 Uhr
Abteilung Zentrale Dienste
T 056 / 649 39 30
Abteilung Soziale Dienste
T 056 / 649 39 10
Abteilung Finanzen
T 056 / 649 39 40
Abteilung Steuern
T 056 / 649 39 50
Abteilung Planung und Bau
T 056 / 649 39 20
Gemeindeverwaltung Berikon
Bahnhofstrasse 69
8965 Berikon