Wegzug von Berikon

Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel persönlich am Schalter innert 14 Tagen nach dem Wegzug.

Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:

  • Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis)
  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:

  • Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis)
  • Ausländerausweis
  • Reisedokument (Pass, Identitätskarte oder Personalausweis)

Wegzug ins Ausland

Wir bitten Sie, bei Fragen bezüglich einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer allfälligen Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit dem Kundendienst Einwohner Kontakt aufzunehmen.

eUmzug - elektronische Umzugsmeldung

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Links
eUmzugCH

Zuständigkeit

Einwohnerdienste

Umzug innerhalb von Berikon

Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel innerhalb von Berikon persönlich innert 14 Tagen nach dem Umzug. Folgende Dokumente werden benötigt:

  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Meldebestätigung/Niederlassungsausweis/Schriftenempfangsschein
  • Mietvertrag / Untermietvertrag

eUmzug - elektronische Umzugsmeldung

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Links
eUmzugCH

Zuständigkeit

Einwohnerdienste

Adressauskunft

Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) darf die Einwohnerkontrolle Daten über Name, Vorname, Alter, Bürgerort und Adresse an Dritte weitergeben, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Adressauskünfte werden nur auf schriftliche Anfrage geprüft und erteilt. Der Anfrage beizulegen sind ein Interessennachweis (Kopie von offener Rechnung, Verlustschein o.ä.), ein frankiertes und adressiertes Rückantwortcouvert und CHF 20.00 in Briefmarken oder Bargeld.

Zuständigkeit

Einwohnerdienste

Zuzug nach Berikon

Es freut uns, dass Sie Berikon als Ihren neuen Wohnort gewählt haben. Bitte melden Sie uns Ihren Wohnungswechsel persönlich am Schalter innert 14 Tagen nach dem Zuzug.

Bei Schweizer Bürger/innen benötigen wir:

  • Heimatschein
  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Mietvertrag / Untermietvertrag
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Geburtsurkunde (bei Minderjährigen)
  • Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)

Bei ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir:

  • Reisedokument (Pass oder Identitätskarte)
  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • Familienbüchlein / Eheschein
  • Scheidungsurteil
  • Mietvertrag / Untermietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Geburtsschein (bei Minderjährigen)
  • Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)

mehrsprachige Informationen zum Kanton Aargau

Das Amt für Migration und Integration lanciert mit hallo-aargau.ch eine innovative Internetseite mit Informationen für einen guten Start am neuen Wohnort. Neuzuziehende, ob deutschsprachig oder nicht, erhalten über hallo-aargau.ch unkompliziert Zugang zu den wichtigsten Informationen für einen guten Start am neuen Wohnort - in 13 Sprachen, einfach formuliert und mit Links zu weiterführenden Informationen und geeigneten Auskunftsstellen.

Links
hallo-aargau

eUmzug - elektronische Umzugsmeldung

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Links
eUmzugCH

Zuständigkeit

Einwohnerdienste

Meldung

Hundehaltende sind verpflichtet ihren Hund (ab drittem Lebensmonat) innert zehn Tagen bei ihrer Wohngemeinde anzumelden. Diese Pflicht umfasst ausserdem die Meldung von Namens- und Adressänderungen, allfälliger Halterwechsel sowie Tod des Hundes. Zudem muss der Hund in der AMICUS-Datenbank registriert werden.

Bei der Anmeldung bei der Wohngemeinde werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kopie des Heimtierausweises, Impfpasses oder Hunde-Ausweises
  • Kopie Halteberechtigung für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

Halteberechtigung

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (sogenannte Listenhunde) muss vor dem Kauf eine Halteberechtigung beim Kantonalen Veterinärdienst beantragt werden.

Hundetaxe

Die Hundetaxe ist für Hunde die älter als drei Monate sind zu entrichten. Die Höhe der Hundetaxe wird vom Regierungsrat für den ganzen Kanton einheitlich festgelegt. Aktuell beläuft sie sich auf CHF 120.00 (Stand 2021).

Die Taxe wird jährlich jeweils im Mai erhoben und betrifft die Periode von Mai bis April des Folgejahres. Für Hunde die zwischen Oktober und April taxpflichtig werden, ist nur die halbe Taxe zu entrichten.

Zuständigkeit

Einwohnerdienste

Downloads

Antrag

Wer eine Identitätskarte beantragen will, muss bei der Wohngemeinde persönlich vorsprechen, sich über seine Identität ausweisen sowie ein den Weisungen entsprechendes Passfoto und die bisherige Identitätskarte mitbringen. Bei Verlust der Identitätskarte ist die Verlustanzeige einer Schweizerischen Polizeistelle mitzubringen.

Minderjährige oder entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung (Eltern, Vormund) beim Kundendienst Einwohner vorsprechen. Der Antrag muss mitunterzeichnet werden. Kinder, die das 7. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben, sowie nicht schreibkundige oder nicht schreibfähige Personen müssen zwar persönlich vorsprechen, jedoch das Antragsformular nicht unterschreiben.

Zuständigkeit

Einwohnerdienste

Antrag

Der Pass und das Kombiangebot (Pass + ID-Karte) muss beim kantonalen Passamt beantragt werden. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache (nach erfolgter Terminvereinbarung) notwendig.

Terminvereinbarung

online oder T 062 835 19 28