Todesfälle von Einwohnern

Bitte setzen Sie sich beim Tod eines Angehörigen am gleichen oder am darauffolgenden Tag mit dem Bestattungsamt (Gemeinde Berikon, Abteilung Zentrale Dienste) in Verbindung. Bei Todesfällen an Wochenenden kann bis Montag zugewartet werden. An verlängerten Wochenenden (Feiertage, Weihnachten und Neujahr) ist das Bestattungsamt telefonisch erreichbar. Die Pikettnummern erfahren Sie unter T 056 649 39 39.

Das Bestattungsamt erledigt die Bestattungsformalitäten und setzt in Absprache mit Ihnen die Art der Bestattung, den Zeitpunkt der Beisetzung und der Abdankung fest.

Todesfälle von auswärtigen Personen

Die Beisetzung von auswärtigen Personen auf dem Friedhof der Gemeinde Berikon ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. In Art. 11 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Berikon sind die Voraussetzungen festgehalten.

Bestattungsmöglichkeiten

Auf dem Friedhof Berikon gibt es folgende Bestattungsmöglichkeiten:

  • Erdbestattungs- oder Urnengrab (Reihengrab)
  • Gemeinschaftsgrab ("Urne neben Gemeinschaftsgrab" oder "Asche zu Asche")
  • Familiengrab (nur für Einwohner; gebührenpflichtig)

Grabunterhalt

Für den Grabunterhalt bei Familien- und Reihengräber sind die Angehörigen zuständig. Es steht den Angehörigen frei, eine Drittperson mit dem Unterhalt zu beauftragen. Ausserdem besteht die Möglichkeit, die Gemeinde mit dem Unterhalt des Grabes zu beauftragen. Die Gebühren richten sich nach dem Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Berikon (Anhang).

Der Grabunterhalt besteht aus der Bepflanzung des Grabes mit jahreszeitlich passenden Pflanzen, der Räumung von verblühten oder alten Pflanzen, der Bewässerung sowie dem Jäten von Unkraut. Es werden zwei Hauptanpflanzungen jährlich vorgenommen. Die Frühlingsbepflanzung erfolgt i.d.R. vor Pfingsten und die Herbstbepflanzung vor Allerheiligen.

Zuständigkeit

Abteilung Zentrale Dienste

ordentliche Einbürgerung von Ausländer/innen

Die so genannte ordentliche Einbürgerung ist dreistufig: Ausländische Staatsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen das Schweizer Bürgerrecht, das Kantonsbürgerrecht und das Gemeindebürgerrecht erwerben. Grundvoraussetzungen sind die Erfüllung der Wohnsitzerfordernisse, eine erfolgreiche Integration und ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse.

erleichterte Einbürgerung von Ausländer/innen

Ausländische Ehepartnerin bzw. Ehepartner oder Kind einer Schweizerin bzw. eines Schweizers können unter bestimmten Voraussetzungen von der so genannten erleichterten Einbürgerung profitieren. Weitere Voraussetzungen sind eine erfolgreiche Eingliederung, Achtung der Rechtsordnung, keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit sowie je nach Gesetzesartikel zusätzliche Voraussetzungen.

Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung sowie Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) sind an das Staatssekretariat für Migration SEM, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zu richten.

Einbürgerung von Schweizer/innen in der aargauischen Wohngemeinde

Gemeindebürgerrecht

Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und die ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, können ein Gesuch um Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht stellen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz von insgesamt 3 Jahren in derselben Gemeinde, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs. Die Einbürgerung wird vom Gemeinderat beschlossen und kostet CHF 300.00.

Ortsbürgerrecht

Gemeindebürger können unter bestimmten Voraussetzungen das Ortsbürgerrecht erwerben. Für die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht gilt das Reglement über die Organisation der Ortsbürgergemeinde Berikon und die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht. Über die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht entscheidet die Ortsbürgergemeindeversammlung.

Wiedereinbürgerung

Die Wiedereinbürgerung steht Personen offen, die das Schweizer Bürgerrecht verloren haben (durch Verwirkung, Heirat oder Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht).

Das Gesuch um Wiedereinbürgerung sowie Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) sind an das Staatssekretariat für Migration SEM, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zu richten.

Zuständigkeit

Abteilung Zentrale Dienste

An- und Abmeldung

Die Gemeinde Berikon bietet für die Einwohnerinnen und Einwohner einen gratis SMS-Dienst an. Vor Terminen oder Ereignissen erhalten Sie automatisch ein SMS und werden darüber informiert.

Anmelden: START BERIKON an 963

Abmelden: STOP BERIKON an 963