Todesfälle von Einwohnern
Bitte setzen Sie sich beim Tod eines Angehörigen am gleichen oder am darauffolgenden Tag mit dem Bestattungsamt (Gemeinde Berikon, Abteilung Zentrale Dienste) in Verbindung. Bei Todesfällen an Wochenenden kann bis Montag zugewartet werden. An verlängerten Wochenenden (Feiertage, Weihnachten und Neujahr) ist das Bestattungsamt telefonisch erreichbar. Die Pikettnummern erfahren Sie unter T 056 649 39 39.
Das Bestattungsamt erledigt die Bestattungsformalitäten und setzt in Absprache mit Ihnen die Art der Bestattung, den Zeitpunkt der Beisetzung und der Abdankung fest.
Todesfälle von auswärtigen Personen
Die Beisetzung von auswärtigen Personen auf dem Friedhof der Gemeinde Berikon ist unter gewissen Voraussetzungen möglich. In Art. 11 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Berikon sind die Voraussetzungen festgehalten.
Bestattungsmöglichkeiten
Auf dem Friedhof Berikon gibt es folgende Bestattungsmöglichkeiten:
- Erdbestattungs- oder Urnengrab (Reihengrab)
- Gemeinschaftsgrab ("Urne neben Gemeinschaftsgrab" oder "Asche zu Asche")
- Familiengrab (nur für Einwohner; gebührenpflichtig)
Grabunterhalt
Für den Grabunterhalt bei Familien- und Reihengräber sind die Angehörigen zuständig. Es steht den Angehörigen frei, eine Drittperson mit dem Unterhalt zu beauftragen. Ausserdem besteht die Möglichkeit, die Gemeinde mit dem Unterhalt des Grabes zu beauftragen. Die Gebühren richten sich nach dem Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Berikon (Anhang).
Der Grabunterhalt besteht aus der Bepflanzung des Grabes mit jahreszeitlich passenden Pflanzen, der Räumung von verblühten oder alten Pflanzen, der Bewässerung sowie dem Jäten von Unkraut. Es werden zwei Hauptanpflanzungen jährlich vorgenommen. Die Frühlingsbepflanzung erfolgt i.d.R. vor Pfingsten und die Herbstbepflanzung vor Allerheiligen.