Einbürgerung
ordentliche Einbürgerung von Ausländer/innen
Die so genannte ordentliche Einbürgerung ist dreistufig: Ausländische Staatsangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen das Schweizer Bürgerrecht, das Kantonsbürgerrecht und das Gemeindebürgerrecht erwerben. Grundvoraussetzungen sind die Erfüllung der Wohnsitzerfordernisse, eine erfolgreiche Integration und ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse.
erleichterte Einbürgerung von Ausländer/innen
Ausländische Ehepartnerin bzw. Ehepartner oder Kind einer Schweizerin bzw. eines Schweizers können unter bestimmten Voraussetzungen von der so genannten erleichterten Einbürgerung profitieren. Weitere Voraussetzungen sind eine erfolgreiche Eingliederung, Achtung der Rechtsordnung, keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit sowie je nach Gesetzesartikel zusätzliche Voraussetzungen.
Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung sowie Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) sind an das Staatssekretariat für Migration SEM, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zu richten.
Einbürgerung von Schweizer/innen in der aargauischen Wohngemeinde
Gemeindebürgerrecht
Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die nicht schwerwiegend mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten und die ihren finanziellen Verpflichtungen nachgekommen sind, können ein Gesuch um Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht stellen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz von insgesamt 3 Jahren in derselben Gemeinde, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs. Die Einbürgerung wird vom Gemeinderat beschlossen und kostet CHF 300.00.
Ortsbürgerrecht
Gemeindebürger können unter bestimmten Voraussetzungen das Ortsbürgerrecht erwerben. Für die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht gilt das Reglement über die Organisation der Ortsbürgergemeinde Berikon und die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht. Über die Aufnahme in das Ortsbürgerrecht entscheidet die Ortsbürgergemeindeversammlung.
Wiedereinbürgerung
Die Wiedereinbürgerung steht Personen offen, die das Schweizer Bürgerrecht verloren haben (durch Verwirkung, Heirat oder Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht).
Das Gesuch um Wiedereinbürgerung sowie Anfragen zum Verfahrensstand (schriftlich) sind an das Staatssekretariat für Migration SEM, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, zu richten.