Parkierung auf öffentlichem Grund in Berikon ab Oktober 2018

Das Parkieren auf öffentlichen Verkehrsflächen bis max. 6 Std. ist in Berikon kostenlos. Die blaue Parkscheibe muss im Fahrzeug entsprechend hinterlegt werden. Hingegen ist das Dauerparkieren von mehr als 6 Std. gebührenpflichtig. Das durch die Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2018 genehmigte Strassen- und Parkierungsreglement wird nun per 1. Oktober 2018 umgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt können Tagesparkkarten (08.00 - 08.00 Uhr Folgetag) für CHF 10.00, Nachtparkkarten (19.00 - 08.00 Uhr Folgetag) für CHF 5.00 und Wochenparkkarten (7 Tage) für CHF 30.00 bei folgenden Stellen gekauft werden: Gemeindeverwaltung Berikon sowie Volg Berikon und Confiserie/Café Alexanders in Berikon. Mit diesen zusätzlichen Verkaufsstellen besteht die Möglichkeit, dass an jedem Tag der Woche inkl. Samstag und Sonntag, Tages-, Nacht- und Wochenparkkarten bezogen werden können.

Monatsparkkarten für CHF 60.00 und Jahresparkkarten für CHF 700.00 können nur von Beriker Haushalten und ansässigen Betrieben, bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Voraussetzung dafür ist der schriftliche Nachweis fehlender Pflichtparkplätze nach Baugesetz.

Die Parkkarten sind gut sichtbar hinter der Frontscheibe des Fahrzeugs zu hinterlegen. Auf den Beriker Strassen sind keine Parkfelder eingezeichnet. Es ist darauf zu achten, dass mit dem Parkieren des Fahrzeugs nicht gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung verstossen wird (z.B. darf der Verkehr nicht behindert oder gefährdet werden, kein Parkieren vor Ausfahrten, Sichtzonen sind einzuhalten, etc.). Auf der Gemeindehomepage ist ein Plan aufgeschaltet, auf welchem Parkierungsmöglichkeiten ersichtlich sind. Ebenso ist auf www.berikon.ch das aktuelle Strassen- und Parkierungsreglement zu finden.

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