Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Juni 2023 und der Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2023 veröffentlicht.

Einwohnergemeindeversammlung vom 14. Juni 2023

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. November 2022
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2022
  3. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Vlasovs, Daniils, geb. 23.07.1981, staatenlos, und Vlasova, Kristine, geb. 20.08.1981, mit ihren Kindern Vlasova, Maya, geb. 04.03.2016 und Vlasovs, Max, geb. 04.07.2022, alle Staatsangehörige von Lettland
  4. Genehmigung der Revision des Bestattungs- und Friedhofreglementes der Gemeinde Berikon
  5. Genehmigung der Kreditabrechnung «Neubau Primarschulhaus Tilia»
    >Bestätigungsbericht FiKo KA Neubau Primarschulhaus Tilia
  6. Genehmigung der Kreditabrechnung «Werkleitungssanierung alte Bremgartenstrasse»
    >Besätitungsbericht FiKo KA Werkleitungssanierung alte Bremgartenstrasse
  7. Genehmigung der Kreditabrechnung «Ersatz Schulmobiliar Klassenzimmer Kreisschule Mutschellen»
    >Bestätigungsbericht FiKo KA Ersatz Schulmobiliar KSM
  8. Genehmigung der Kreditabrechnung «Neubau Regenrückhaltebecken ARA Bremgarten»
    >Bestätigungsbericht FiKo KA Neubau Regenrückhaltebecken ARA
  9. Genehmigung der Jahresrechnung 2022 der Einwohnergemeinde Berikon
    >Bestätigung FiKo Rechnung 2022
    >Erläuterungsbericht FiKo Rechnung 2022

Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Juni 2023

  1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. November 2022
  2. Genehmigung des Rechenschaftsberichts 2022 der Ortsbürgergemeinde Berikon
  3. Genehmigung der Jahresrechnung der Ortsbürgergemeinde Berikon

Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung wurden abschliessend gefasst.

Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung mit Ausnahme von Traktandum 3 unterliegen dem fakultativen Referendum. Die Beschlüsse werden rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen seit Veröffentlichung von einem Zehntel der Stimmberechtigten das Referendum ergriffen wird. Zur Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Abteilung Zentrale Dienste eine Unterschriftenliste unentgeltlich bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste der Abteilung Zentrale Dienste zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 20. Juli 2023

Gemeinderat Berikon

Publikation