Anmeldung

Die Gemeinde Berikon bietet für Debitoren-Rechnungen E-Bill an. Davon ausgenommen sind Steuerrechnungen. Mit der praktischen E-Bill bezahlen Sie Ihre Rechnungen direkt in Ihrem E-Banking. Das ist nicht nur zeitsparend, bequem und sicher, sondern schont auch die Umwelt.

Wenn Sie die Rechnungen künftig elektronisch erhalten möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Loggen Sie sich wie gewohnt ins E-Banking Ihrer Bank ein.
  • Wählen Sie in der Navigation «eBill» aus und aktivieren Sie den Service.
  • Wählen Sie "Gemeinde Berikon" in der Liste der Rechnungssteller aus

Für weitere Informationen besuchen Sie die offizielle Seite für E-Bill.

Links
E-Bill

Meldung

Hundehaltende sind verpflichtet ihren Hund (ab drittem Lebensmonat) innert zehn Tagen bei ihrer Wohngemeinde anzumelden. Diese Pflicht umfasst ausserdem die Meldung von Namens- und Adressänderungen, allfälliger Halterwechsel sowie Tod des Hundes. Zudem muss der Hund in der AMICUS-Datenbank registriert werden.

Bei der Anmeldung bei der Wohngemeinde werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Kopie des Heimtierausweises, Impfpasses oder Hunde-Ausweises
  • Kopie Halteberechtigung für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial

Halteberechtigung

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial (sogenannte Listenhunde) muss vor dem Kauf eine Halteberechtigung beim Kantonalen Veterinärdienst beantragt werden.

Hundetaxe

Die Hundetaxe ist für Hunde die älter als drei Monate sind zu entrichten. Die Höhe der Hundetaxe wird vom Regierungsrat für den ganzen Kanton einheitlich festgelegt. Aktuell beläuft sie sich auf CHF 120.00 (Stand 2021).

Die Taxe wird jährlich jeweils im Mai erhoben und betrifft die Periode von Mai bis April des Folgejahres. Für Hunde die zwischen Oktober und April taxpflichtig werden, ist nur die halbe Taxe zu entrichten.

Zuständigkeit

Abteilung Finanzen

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Steuerbezug

Die Steuerforderungen von Kanton, Einwohnergemeinde und Kirchgemeinden für Einkommens- und Vermögenssteuer, die Grundstückgewinnsteuern sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuern werden durch die Gemeinde bezogen.
 

Verzugszins und Vergütungszins

Kalenderjahr Verzugszins Vergütungszins
2021 5.10 % 0.10 %
2020 5.10 % 0.10 %
2019 5.10 % 0.10 %
2018 5.10 % 0.10 %
2017 5.10 % 0.10 %

Zuständigkeit

Abteilung Finanzen